Genehmigung und Förderung der Photovoltaikanlage
Im Zuge des Projektes unterstützt Sie unser Fachpersonal gerne bei der Erledigung von Behördenwegen, sei es bei Bauverhandlungen oder dem Förderantrag!
Die Genehmigung von Solaranlagen zur Stromerzeugung erfolgt durch die Bauordnungsämter, zuständig dafür ist die Gesetzgebung der Länder (Landesbauordnungen). In der Regel sind Photovoltaikanlagen genehmigungsfrei, sofern sie an der Fassade, auf Flachdächern oder in der Dachfläche errichtet werden. Weitere Einschränkungen können durch örtliche Bebauungspläne oder andere Vorschriften für die bauliche Gestaltung vorgegeben sein, z. B. bei denkmalgeschützten Bauten. Für eine PV-Freiflächenanlage wird in jedem Fall eine Baugenehmigung benötigt.
Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie in der Projektabwicklung, um den höchstmöglichen Fördernutzen zu generieren. Dies beinhaltet die Erstellung von Förderanträgen, Netzbenutzungsanfragen sowie Verhandlungen mit den Energieversorgungsunternehmen über den aktuellen Einspeisetarif.